Bei Hilfsbedürftigkeit werden die Kosten der Unterkunft und Heizung durch das Jobcenter übernommen.
Daneben erhält man Regelleistungen, womit die Kosten des täglichen Lebens gedeckt werden sollen.
Die Kosten der Unterkunft werden aber nur dann übernommen, wenn sie tatsächlich anfallen.
Maßgebend für den Wohnsitz ist in erster Linie die melderechtliche Anmeldung.
Diese Anmeldung indiziert lediglich, wo der Wohnsitz ist.
Befindet sich aber der tatsächliche Wohnsitz woanders, so ist dieser für das Jobcenters entscheidend.